Das Sakrament der Versöhnung

Buße ist sinnverwandt mit Strafe, meint aber im Gegensatz dazu weniger ein bestimmtes Tun als eine innere Haltung.
Bei Buße schwingt mit: Bereuen, Einsicht, Wiedergutmachung, Umkehr. Eine auferlegte Buße ist Hilfe zur Wiedergutmachung, zur Einsicht und nicht Strafe im Sinn von Vergeltung. Im katholischen Weltkatechismus heißt es sinngemäß: Die Buße soll der persönlichen Situation des Büßenden Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen.

Im Gottesdienst der Kirche kommt die Buße in verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Zeiten vor.
Als Vorbereitung auf das Osterfest kennt das liturgischen Jahr eine wiederkehrende Zeit der Besinnung und Umkehr, die "Österliche Bußzeit". Dabei spielt seit alters her das Hören auf das Wort Gottes, das gemeinsame Gebet und die Unterstützung Hilfsbedürftiger als Formen der Buße und Sündenvergebung.
Als besondere Formen der Buße haben sich in den Gemeinden der Bußgottesdienst der Gemeinde und die Beichte des einzelnen durchgesetzt. In ihr ist die sakramentale Sündenvergebung gegeben.
Im Auftrag der Kirche wird dem, der umkehrt, durch den Priester in der Vollmacht Christi im wahrnehmbaren Zeichen Versöhnung geschenkt. Für die Gläubigen, de sich in schwerer Sünde von Gott getrennt haben, bleibt das persönliche Bekenntnis und die persönliche Lossprechung die einzige ordentliche Weise, in der Kirche Versöhnung mit Gott zu finden. Aber auch denen, die sich keiner schweren Sünde bewusst sind, empfiehlt die Kirche, in Zeitabständen, in denen das eigene Leben noch überschaubar ist, das Bußsakrament zu empfangen. Darin kommt zum Ausdruck, dass jeder Gläubige immer neu der Vergebung und der Hilfe bedarf, die ihm im Bußsakrament geschenkt wird.